Die VERWALTUNGSORGANE
Um die Aufgabenverteilung zu verstehen, ist es wichtig, die Verwaltungsorgane der LNPA zu kennen :
- Die Generalversammlung
Bei der Generalversammlung handelt es sich um das oberste Organ der LNPA. Sie tritt jeweils in den ersten sechs Monaten des Jahres zusammen und kann Entscheidungen treffen, die für die anderen Organe bindend sind. - Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er versammelt sich mindestens einmal vierteljährlich. Der Verwaltungsrat hat die weitestgehenden Befugnisse, um die Angelegenheiten der LNPA im Rahmen der Satzung sowie der geltenden Vorschriften abzuwickeln.
Der Verwaltungsrat kann Sonderkommissionen einrichten und deren Zusammensetzung, Organisation und Zuständigkeitsbereich festlegen. - Der Vorstand
Die Mitglieder werden vom Verwaltungsrat gewählt.
Dem Vorstand obliegen die laufende Geschäftsführung der LNPA sowie die Ausführung der von der Generalversammlung getroffenen Entscheidungen. - Der Rechnungsprüfer
Er prüft das Finanzgebaren des Verwaltungsrats. - Der Beirat
Die Mitglieder werden vom Vorstand oder vom Verwaltungsrat ernannt.
Auf Anfrage gibt er der LNPA gegenüber beratende Stellungnahmen zu Tierschutzthemen ab.
Der Verwaltungsrat:
Präsident:
Luss Bildgen
Vizepräsident:
Jerry Mosar
Vizepräsidentin und Kassenwartin:
Gaby Wolter
Vizepräsidentin und zuständig für Öffentlichkeitsarbeit:
Liliane Ferron
Generalsekretärin:
Michèle Weber
Verwaltungsratsmitglieder:
Danièle Lehnert
Reisch Mathias
Martine Solovieff
Der Vorstand:
Luss Bildgen
Liliane Ferron
Jerry Mosar
Michèle Weber
Gaby Wolter
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INSPEKTOR(inn)EN DER LNPA
Die Inspektoren müssen eine Schulung zu folgenden fünf Themen absolvieren:
- Zusammenarbeit mit der Polizei
- Zusammenarbeit mit der Veterinärinspektion
- Zusammenarbeit mit der Zollbehörde
- Als Anwalt der Tiere auftreten
- Die Tätigkeit des Tierarztes
Nach Abschluss der Schulung erhalten sie einen Ausweis, der sie dazu berechtigt, im Außendienst im Namen der LNPA aufzutreten.
Die AufgabeN:
Erziehung:
Das Verhalten vieler Menschen Tieren gegenüber ist mehr von Unwissenheit als von Boshaftigkeit geprägt.
Strafmaßnahmen:
Bei offensichtlicher Misshandlung von bzw. Grausamkeit gegenüber Tieren werden die zuständigen Behörden eingeschaltet.
Im Falle einer Beschwerde im Zusammenhang mit der Misshandlung eines Tieres beauftragen die Verantwortlichen des Tierheims einen Inspektor mit den nötigen Nachforschungen. Er lässt der LNPA die vollständigen Unterlagen mit Bericht und gegebenenfalls Fotos zukommen. Auf dieser Grundlage befindet die LNPA darüber, ob Grund zu einer Strafanzeige bei Gericht besteht.
Falls Sie eine Beschwerde einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat: über Telefon unter 45 45 35-1 oder per e-mail lnpa@pt.lu
Anonyme Beschwerden werden nicht entgegengenommen.
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Die Sektionen der LNPA
Sektion Bartringen
Präsidentin und Kassenwartin – Liliane Ferron
Vizepräsidentin und Schriftführerin – Sandra Huss
Sektion Differdingen
Präsidentin – Milly Klein-Berger
Vizepräsidentin – Nora Menghi
Schriftführerin – Loni Weiler
Kassenwartin – Gaby Wolter
Sektion Luxemburg-Stadt
Präsident – Jerry Mosar
Schriftführerin – Martine Solovieff
Kassenwart – Luss Bildgen