Spaziergang
Tierheimhunde werden für einen Spaziergang nur „ausgeliehen“, und zwar nur an Erwachsene ab 18 Jahre.
Als Ratschlag und um Hinblick auf einen entspannten und problemlosen Spaziergang, bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:
- Sobald Ihnen der Hund von unseren Mitarbeitern übergeben wurde, verlassen Sie die Einrichtung relativ schnell mit ihm durch das Tor, ohne ihn zu sehr zu begrüßen oder zu streicheln.
- Denken Sie daran, dass der Hund Sie noch nicht kennt und Ihnen deshalb nicht auf Anhieb gehorcht.
- Achten Sie bitte darauf, dass Ihre oder andere Kinder nicht sofort mit ihm spielen, da der Hund Zeit braucht, um seine neuen Gefährten kennenzulernen.
- Führen Sie Ihren Hund nie zu einem anderen Spaziergänger mit Hund, damit die Hunde sich „kennenlernen“, und lassen Sie die Hunde sich nicht beschnuppern, da dies zu Streit führen könnte und dazu, dass die Hunde oder vielleicht sogar Sie selbst mehr oder weniger ernsthaft gebissen werden.
- Der Hund muss während der gesamten Dauer Ihres Spazierganges unbedingt an der Leine geführt werden!
- Hundekot müssen Sie beseitigen. Hundekotbeutel sind im Tierheim erhältlich.
- Jeder Zwischenfall muss nach der Rückkehr vom Spaziergang unbedingt einem Verantwortlichen des Tierheims gemeldet werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Regeln handeln Sie auf eigene Gefahr.
Interne Vorschriften, Spaziergänge mit einem Hund unseres Tierheims
- Nur Erwachsene, die 18 Jahre alt oder älter sind, haben das Recht, einen Hund des Tierheims spazieren zu führen. Falls Kinder den Erwachsenen begleiten, ist es den Kindern strengstens untersagt, den Hund an der Leine zu führen.
- Der Hund ist immer an der Leine zu führen – keine „Flexi“-Leine – und es ist verboten, ihn loszubinden (es ist außerdem verboten, mit dem Hund eine öffentliche Hundefreilauffläche aufzusuchen).
- Der Hund darf nicht in Kontakt mit einem anderen Hund kommen, auch wenn sie sich nur beschnuppern wollen.
- Der Hund darf nicht in Bächen oder anderen Gewässern baden und auch kein Wasser daraus trinken.
- Sogenannte „gefährliche“ Hunde dürfen nur von Personen spazieren geführt werden, die die hierfür erforderliche besondere Erlaubnis besitzen.
- Der Hund darf nicht misshandelt werden (den Hund z.B. nicht mit der Leine schlagen, treten usw.).
- Der Hund muss bis spätestens 16.30 Uhr wieder zurückgebracht werden.
- Spaziergänge mit unseren Hunden erfolgen auf Ihre eigene Gefahr (z.B. Unfall durch Ausrutschen oder Stolpern usw.)
- Jeder Zwischenfall muss nach der Rückkehr vom Spaziergang unbedingt einem Verantwortlichen des Tierheims gemeldet werden.
- ACHTEN SIE DARAUF, DASS SIE WÄHREND IHRES SPAZIERGANGS PER HANDY ERREICHBAR SIND!!
Falls es durch das Verschulden des Hundeausführers zu einer Rauferei kommt (Beissverletzung) vom bzw. am Hund des Hundeausführers oder einem anderen Hund (oder einer anderen Person), haftet allein der Hundeausführer.