Unsere Historie
- Am 16. Dezember 1924 brachte der Abgeordnete René BLUM den ersten Gesetzentwurf über den Schutz von Tieren ein, doch erst 1965, am 26. Februar, wurde das erste Tierschutzgesetz verabschiedet.
- 1956 wurde ein provisorisches Tierheim in einem Nebengebäude des städtischen Schlachthofes in Hollerich eingerichtet.
- Im Oktober 1957 beschloss der Vorstand den Bau eines nationalen Tierheims. Nach zahlreichen Verhandlungen mit der Gemeinde wurde ein Grundstück zur Verfügung gestellt. Die Einweihung des Tierheims fand am 10. Oktober 1964 statt. Seit dem 27. Oktober 1959 hat der Tierschutzverein die große Ehre, unter der Schirmherrschaft Ihrer Königlichen Hoheit Prinzessin Marie-Astrid zu stehen.
- 1968 feierte der Tierschutzverein sein 60-jähriges Bestehen. Auf der außerordentlichen Generalversammlung im Anschluss an die Jubiläumsfeier beschloss der Vorstand die Bezeichnung „Association“ (Verein) durch den Namen „LIGUE NATIONALE POUR LA PROTECTION DES ANIMAUX“ (NATIONALE TIERSCHUTZLIGA) zu ersetzen, womit die Möglichkeit geschaffen wurde, zusätzliche örtliche Gesellschaften oder Sektionen zu gründen.
- Ein großer Tag für den Tierschutz war der 15. März 1983, da es nun ein neues Tierschutzgesetz gab.
- Seit dem 1. Oktober 2008 steht die Lëtzebuerger Déiereschutzliga unter der Schirmherrschaft Ihrer Königlichen Hoheit Prinzessin Alexandra.
- Im September 2012 konnte die Lëtzebuerger Déiereschutzliga ihr neues Tierheim in der rue Wolfgang Amadeus Mozart (heute 6, Boulevard de Kockelscheuer) in Gasperich einweihen und verlegte gleichzeitig auch ihre Büroräume an diese Adresse.
- Bei der Lëtzebuerger Déiereschutzliga, der Eigentümerin des Nationalen Tierheims, handelt es sich um eine nationale Einrichtung, die aufgrund einer entsprechenden Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung Dressurkurse für die Hunde des Heims in Anwendung von Artikel 16 des geänderten Gesetzes vom 9. Mai 2008 über Hunde veranstalten darf.
- Die Lëtzebuerger Déiereschutzliga wurde durch großherzoglichen Beschluss vom 29. September 2012 als „gemeinnützige Einrichtung“ anerkannt. Ihre Spenden auf eines der Konten der Lëtzebuerger Déiereschutzliga sind somit innerhalb der in Artikel 109 Absatz 1 Nr. 3 des Einkommenssteuergesetzes festgelegten Grenzen steuerlich absetzbar.